AGB

1.Veranstalter

Das Sunset Beach Festival wird veranstaltet von der Zeitgeist Entertainment UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Markt 6, 45721 Haltern am See

Amtsgericht Gelsenkirchen – HRB: 12999, Sitz: Haltern am See

Geschäftsführer: Andreas Kleimann & Martin Königsmann

E-Mail: info@zeitgeist-entertainment.com

2. Tickets

2.1 Das Sunset Beach Festival findet auf dem Gelände des Seebad Halterns, an der Hullerner Str. 52, 45721 statt. 

2.2 Grundsätzlich gelten die jeweiligen AGBs des VVK-Ticketanbieters (See Tickets) und ergänzend dazu die AGBs der Veranstalterin, der Zeitgeist Entertainment UG (haftungsbeschränkt) & Co KG. Soweit sich diese nicht gegenseitig widersprechen.

2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Sunset Beach Festival. Sie gelten zwischen den Käufern („Besucher“) jeder Eintrittskarte für vorgenannte Veranstaltung und der Veranstalterin, der Zeitgeist Entertainment UG (haftungsbeschränkt) & Co KG („Veranstalter“). Sie werden spätestens wirksam mit Betreten des Festivalgeländes.

2.4 Mit dem Kauf eines Tickets wird für den Besuch des Sunset Beach Festival eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen Zeitgeist Entertainment UG (haftungsbeschränkt) & Co KG und dem Ticketkäufer begründet. Mit Kauf und Bezahlung des Tickets erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Teilnahme am Sunset Beach Festival. Mit Bezahlung des Ticketpreises erhält der Kunde das Ticket. Dieses dient dem Kunden als Nachweis für die Zutrittsberechtigung auf dem Festivalgelände. Der Kunde ist gehalten, selbiges sorgsam aufzubewahren. Ein Weiterverkauf des Tickets und damit verbundene Abtretung des Anspruchs auf Zutritt zum Festival ist nicht gestattet. Der illegale Weiterverkauf wird strafrechtlich verfolgt.

2.5 Mit Erwerb des Tickets erkennt der Kunde das Hausrecht des Veranstalters an. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Verzehr von alkoholischen Getränken, die nicht auf dem Festivalgelände erworben wurden, untersagt ist. Untersagt ist ebenso der Verzehr und Genuss von nach dem Betäubungsmittelgesetz untersagten Drogen. Den Anordnungen des Veranstalters sind Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich bei Verstoß gegen die Hausordnung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, den Kunden/Besucher des Festivalgeländes zu verweisen.

2.6 Für Tickets gibt es kein Widerrufs- und Rückgaberecht! Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz gemäß §312g BGB keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

2.7 Der kommerzielle oder gewerbliche Verkauf von Sunset Beach Festival -Festivaltickets ist nur durch autorisierte Händler der Zeitgeist Entertainment UG (haftungsbeschränkt) & Co KG gestattet. Die Weiterveräußerung der Sunset Beach Festival -Festivaltickets ist, sollte sie aus kommerziellen, gewerblichen oder Gewinn bringenden Zwecken erfolgen, strengstens untersagt und wird daher rechtlich von der Zeitgeist Entertainment UG (haftungsbeschränkt) & Co KG verfolgt.

3. Einlass, Einlasskontrolle, verbotene Gegenstände

3.1 Einlass zu der Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.

3.2 Bei dem Einlass zum Veranstaltungsgelände erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

3.3 Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne) sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzunehmen. Nicht mitgebracht werden dürfen außerdem Tiere.

3.4 Foto-, Film-,Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, sind nicht gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, vorstehende Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

3.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zu der Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Gegenständen gem. Ziff.
3.3, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht sowie eine offensichtlich rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verliert die Eintrittskarte seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

3.6 Eintritt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

4. Hausrecht, Verhaltensregeln, Fotografieren und Filmen

4.1 Das Hausrecht des Sunset Beach Festivals wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters und des Personals der Partner des Veranstalters ist Folge zu leisten.

4.2 Besuchern ist es untersagt, auf der Veranstaltungen, – Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

4.3 Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 3.3 u. 3.4 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsort verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher bei der Veranstaltung Straftaten (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

4.4 Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verlieren die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

5. Absage, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung, Programmänderung

5.1. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen werden.

5.2. Sollte das Festival noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Festivalbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie darüberhinausgehenden Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage zu vertreten.

5.3. Sollte das Festival nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Festivalbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

5.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist. a) zeitliche Verlegung: nächster Tag, bzw. soweit die hindernden Umstände (insbesondere Wetterbedingungen) noch anhalten, der nächste Samstag, soweit die Veranstaltungsfläche weiterhin verfügbar sein sollte.

Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Website und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, Facebook-Präsenz bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch wird dringend Einsicht in die Website des Veranstalters empfohlen.

5.5. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler, um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.

5.6. Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.

6. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

6.1 Dem Besucher ist bewusst, dass bei Musikfestivals eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl des individuellen Veranstaltungsortes dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Musikperformance keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz im Zuschauerraum zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

7. Jugendschutz

7.1 Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

7.2 Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen, es sei denn, er hat den Verlust vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten.

8. Nutzungsrechte, Werberechte

Der Musik-Festival Besucher erklärt sich mit dem Betreten des Festivalgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während des Konzerts hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Festivals in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder bei werkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.

9. Haftungsfreistellung

Der Nutzer erklärt hiermit, dass er dem Veranstalter, die mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen sowie die Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters und/oder der mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen in Bezug auf Forderungen oder Ansprüche gleich welcher Art, die von Dritten aufgrund von oder in Zusammenhang mit Inhalten, welche der Nutzer im Rahmen der Dienste des Betreibers speichert, veröffentlicht und/oder übermittelt oder die aufgrund der Nutzung der Dienste des Veranstalters oder aufgrund von Verletzungen dieser Nutzungsbedingungen oder von Rechten Dritter durch ihn erhoben werden, auf erstes Anfordern unbeschränkt freistellt und schadlos hält. Die Haftungsfreistellung erstreckt sich auch auf angemessene Anwalts- und Gerichtskosten.

10. Bildrechte

Alle auf den Websites des Veranstalters angezeigten Inhalte dienen nur der persönlichen Information des Nutzers. Eine Weiterverwertung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Der Veranstalter nutzt Fotografien, die entweder durch ihn lizenziert wurden oder die durch Medienpartner zur Verfügung gestellt wurden. Bei lizenzierten Fotografien finden sich Hinweise auf den Lizenzgeber unmittelbar bei der jeweils genutzten Fotografie oder im Impressum der Website. Werden Fotografien durch unsere Medienpartner bereitgestellt, so behandelt der Betreiber die Fotografien wie fremde Inhalte, d.h. die Fotografien werden ohne Prüfung des Kontextes und der Rechte 1:1 im angelieferten Zustand für den Medienpartner hochgeladen. Der Veranstalter kommt seiner Haftung für fremde Inhalte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf erstes Anfordern nach. Mit Betreten des Geländes erklärt sich der Karteninhaber einverstanden, dass Foto-, Film- und Videoaufnahmen von ihm gemacht und in jedweder Weise genutzt und verwendet werden dürfen.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig der Geschäftssitz des Veranstalters. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform und der Zustimmung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden beide Seiten eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.

Vielen Dank für Deine Anfrage!

Wir werden uns schnellstmöglich bei Dir melden.